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Ist mein Kind bei den Pfadfindern versichert?

Ja!

Wer ist versichert? 
Versicherungsnehmer ist der Bundesverband. Versichert sind alle
Funktionäre des Bundespräsidiums, der Landespräsidien, sowie der
Gruppen, die Bundesbeauftragten, die Landesbeauftragten, die
Jugendleiterinnen, die Jugendleiter und weitere Mitglieder. Die Zahl der
versicherten Personen ist mit rund 5.000 festgelegt. Die Versicherung
wurde 2006 erweitert auf alle Gruppen und die 9 Landesverbände auf
Grund einer neuen Gesetzeslage.

Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz umfasst die versicherten Personen im Rahmen
der Ausübung der Vereinstätigkeit und deckt den Schadenersatz-
Rechtsschutz, den Straf-Rechtsschutz und den Beratungs-Rechtsschutz.
Gedeckt sind dabei die Aufwendungen aus dem jeweiligen Verfahren (z.
B. die Prozesskosten) nicht aber Aufwendungen aus dem eigentlichen
Gegenstand des Verfahrens (z. B. Schmerzensgeldforderungen, da
diese durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind).
Der Schadenersatz-Rechtsschutz umfasst die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen wegen eines erlittenen Personen-, Sachoder
Vermögensschadens.
Der Straf-Rechtsschutz umfasst die Verteidigung im Strafverfahren vor
Gerichten und Verwaltungsbehörden, im Falle der Erhebung der Anklage
wegen fahrlässiger Handlungen oder Unterlassungen aber auch
vorsätzlicher Handlungen und Unterlassungen. Im Vorsatzfall besteht
der Versicherungsschutz allerdings nur rückwirkend dann, sofern das
Verfahren eingestellt wird oder ein rechtskräftiger Freispruch erfolgt
(d. h. für tatsächlich vorsätzlich begangene Delikte kann kein
Versicherungsschutz bestehen).
Der Beratungs-Rechtschutz umfasst die mündliche Rechtsauskunft
durch einen vom Versicherer bestimmten Rechtsanwalt oder Notar.

 

 
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